Lilian Schibli 3. Mai 2024

Kommentar zu den abgelehnten Traktandierungsbegehren für die SNB GV 2024

Rund 80 Aktionäre und Aktionärinnen haben im Januar fristgerecht 8 Traktandierungsbegehren “für ein zukunftsgerichtetes Finanzsystem “ an den Bankrat für die diesjährige SNB GV 2024 eingereicht – zu den Themenbereichen :

  • Mehr Transparenz, 
  • Mehr Aufsichtsverantwortung zu klimabedingten und naturbezogenen finanziellen Risiken und Klimaschutz.
  • Bessere Gouvernanz.

Die Anträge zielen auf einen verantwortungsvollen und weitsichtigen Umgang unserer Nationalbank mit Klima- und Naturrisiken ab und stützen sich auf die uneingeschränkte Kompetenz der Generalversammlung, dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung die Änderung des Nationalbankgesetzes gemäss Art. 36 lit. f NBG zu beantragen.

Der Bankrat hat alle 8 Traktandierungsbegehren abgelehnt.

Die Auffassung und die damit verbundene Ablehnung der SNB zu den Anträgen ist falsch, widerspricht dem Willen des Gesetzgebers und verletzt das im Nationalbankgesetz verankerte Traktandierungsrecht der betroffenen Aktionärinnen und Aktionäre. 

Warum ? Der Wortlaut des Nationalbankgesetzes zum Traktandierungsrecht ist eindeutig und unmissverständlich. Es  liegen keine triftige Gründe vor, davon abzuweichen.

Auch ein Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum aktienrechtlichen Traktandierungsrecht bestätigt uns: Traktandierungsbegehren dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Verhandlungsgegenstände «offensichtlich» und «zweifelsfrei» ausserhalb der Kompetenzen der GV  liegen, oder aber «offensichtlich missbräuchlich oder schikanös» sind. Unsere Traktandierungsbegehren sind weder offensichtlich noch zweifelsfrei ausserhalb der Kompetenzen der Generalversammlung, noch missbräuchlich oder gar schickanös. Es geht hier um das Grundprinzip, dass Aktionäre keine Traktandierungsbegehren einbringen sollten, welche der SNB Führung nicht genehm sind. 

Die Frage, welche Massnahmen die SNB ungeachtet der Ablehnung der Traktandierungsbegehren zu den Anliegen bezüglich Transparenz, Aufsichtsverantwortung und Gouvernanz im laufenden Geschäftsjahr treffen wird, blieb an der GV unbeantwortet.