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Unabhängigkeit

Unabhängigkeit im Gesetz

Im Absatz 3 von Artikel 99 der Schweizerischen Bundesverfassung steht: «Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.»1

Limitierte Unabhängigkeit

Es handelt sich hierbei jedoch um eine limitierte Unabhängigkeit, denn es gibt klare Begrenzungsfaktoren. So ist die SNB in ihrem Alltagsgeschäft zwar unabhängig, muss aber dennoch dem Bundesrat und dem Parlament Rechenschaft ablegen und dieses internationalen und nationalen Gesetzgebungen unterstellen (siehe «Verantwortliche für die SNB«).

Ursprünglicher Sinn der Unabhängigkeit

Es ist wichtig, dass die SNB weiterhin «limitiert unabhängig» bleibt und der Bundesrat nicht über die Geld- und Währungspolitik entscheiden kann. Bei vielen Schweizer Politiker:innen scheint in den letzten 50 Jahren allerdings ein Missverständnis darüber gewachsen zu sein, was die Idee einer unabhängigen Zentralbank ist. Erstens wurde die Idee, dass Zentralbanken unabhängig sind, nicht immer anerkannt und zweitens war, als diese Idee aufkam, der Handlungsspielraum der Zentralbanken wesentlich kleiner: Zweitens kam die Idee der Unabhängigkeit von Zentralbanken kam erst im 20. Jahrhundert auf. Es ging darum, Zentralbanken von den kurzfristigen Interessen der Politiker:innen zu befreien und stattdessen die Inflation niedrig und ein dauerhaftes System des Vertrauens in die Geldwertstabilität zu etablieren.2

Mandate wurden selten angepasst, die Macht der Zentralbanken aber vergrösserte sich

In den letzten Jahrzehnten – und jetzt insbesondere auch in der COVID-19 Pandemie – wurden die Zentralbanken mächtiger denn je. Formale Mandate wurden nur selten angepasst, aber die Reichweite hat sich eindeutig vergrössert. So entwickelte auch die SNB durch die Massnahmen zur Steuerung des CHF-Wechselkurses und durch die Massnahmen der Zentralbanken im Allgemeinen seit der Finanzkrise neue Instrumente. Die Handlungen der SNB haben heute einen sehr grossen Einfluss auf die gesamte Wirtschaft des Landes.

Die SNB ist nicht unabhängig von der Klima- und Biodiversitätskrise

Dass sich die Zentralbanken trotz ihres gigantischen Gewichts und ihrer stetig zunehmenden Machtfülle das Recht herausnehmen, sich komplett aus der Klima- und der Biodiversitätskrise herauszuhalten, und einfach weitermachen, als ginge sie das nichts an, ist nicht akzeptabel. Wie kann es sein, dass sich die Bank des Landes nicht um eine zukunftsorientierte Klima- und Biodiversitätspolitik bemüht und mit ihren Handlungen eine Verschärfung der Krise billigend in Kauf nimmt, obwohl diese das Wohlergehen des Landes und die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes längerfristig gefährdet? Diese Krise wird nicht nur von ihnen mitgetragen, sondern beeinflusst auch den ganzen Schweizer Finanzplatz und das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung. Was die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens seitens der Schweiz betrifft – wie kann es sein, das eine Institution des öffentlichen Rechts ihre Unabhängigkeit dahingehend interpretiert, dass sie sich nicht an Verträge gebunden sieht, die die Eidgenossenschaft mit der Weltgemeinschaft abschliesst? Unabhängigkeit mag Freiheit von der täglichen Einmischung in die Geldpolitik und von politischen Interventionen vor Wahlen bedeuten, aber sie sollte nicht heissen, dass sich die SNB aus der Klima- und Biodiversitätskrise heraushält und sogar zu deren Fortbestand beiträgt. Das macht die SNB jedoch aktuell nicht, da sie die Klimakrise und den Biodiversitätsverlust nicht proaktiv mit ihren Mitteln bekämpft.

Unabhängigkeit bedeutet, dass das Mandat effektiv umgesetzt wird

Es kann daher nicht sein, dass die SNB unter dem Deckmantel der «Unabhängigkeit» jegliche an sie gerichtete Forderung ignoriert. Unabhängig bedeutet, dass das Mandat effektiv umgesetzt wird. Das macht die SNB jedoch aktuell nicht, da sie die Klimakrise und den Biodiversitätsverlust nicht proaktiv bekämpft. So sind an dieser Stelle die gewählten Volksvertreter:innen gefragt, die SNB daran zu erinnern, was ihr Auftrag ist (eine Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen) und bei Bedarf über die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (der monetären Grundordnung) nachzudenken. Denn diese ist Sache des Gesetzgebers. Grundsätzlich ist es in der Verantwortung der Politik, sich regelmässig mit der Frage zu beschäftigen, ob die Voraussetzungen soweit gegeben sind, dass sich die SNB den Anforderungen eines sich schnell verändernden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Umfeld in genügendem Masse anpassen kann, und dies auch tut. Stellt sich fest, dass dies nicht geschieht, zeigt das einen klaren Handlungsbedarf auf. Die Politik hat also auch die Pflicht, genau hinzuschauen und bei Bedarf aktiv zu werden. Die Klima- und die Biodiversitätskrise sind die grössten Krisen der Menschheitsgeschichte.

Der Staat hat die Banken und die SNB bei der Bewältigung der Covid-Krise ausgiebig genutzt. Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Nationalbank bereits ein Instrument für den Wandel in der Gesellschaft ist. Und dass sie ein Instrument für den Wandel in eine lebensfähige Zukunft werden muss – nicht für die wenigen – sondern für viele.

Quellen

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